Start›Glossar›Informationsregister (DORA)

Glossar

Informationsregister (DORA)

Register aller vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen nach DORA

Definition

Das Informationsregister ist das nach Art. 28 Abs. 3 DORA zu führende Register aller vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen, die von IKT-Drittdienstleistern erbracht werden. Aufbau und Vorlagen legt die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956 fest.

Praxisbezug

Das Register ist jährlich bei der zuständigen Behörde einzureichen; Stichtag ist der 31. Dezember des Vorjahres. In Deutschland erfolgt die Einreichung über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin im jährlich von der BaFin bekanntgegebenen Fenster, spätestens Ende März (2026: 09.03. bis 30.03.); eine verspätete Einreichung ist nicht vorgesehen. Technisches Format ist derzeit die EBA-Taxonomie 4.0 (xBRL-CSV; laut BaFin für den Zyklus 2027 keine Änderung angekündigt). Erfasst werden unter anderem die Dienstleister mit Kennungen wie LEI, die Verträge, die unterstützten Funktionen und deren Einstufung als kritisch oder wichtig sowie die Unterauftragnehmerketten.

Verwandte Begriffe

In MGMSYS

Das DORA-Modul führt das Informationsregister mit allen Vorlagen der DVO 2024/2956, erstellt einen Prüfbericht und erzeugt ein Einreichungspaket im EBA-Format (xBRL-CSV, ZIP) zum Hochladen im MVP-Portal. Die Übermittlung an die BaFin nimmt das Unternehmen selbst vor.

Quelle

Art. 28 Abs. 3 VO (EU) 2022/2554; DVO (EU) 2024/2956